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   VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320   

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VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 (https://dejure.org/2011,32841)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 (https://dejure.org/2011,32841)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2011 - 7 ZB 11.1320 (https://dejure.org/2011,32841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Der Bewertungsspielraum im Prüfungsverfahren, der der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist, wird nicht durch den Umstand eingeschränkt, dass von der Bewertung das endgültige Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung abhängt.Erste Juristische Staatsprüfung; letzte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Bewertungsspielraums im Prüfungsverfahren bei Abhängigkeit der Bewertung vom endgültigen Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung des Bewertungsspielraums im Prüfungsverfahren bei Abhängigkeit der Bewertung vom endgültigen Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 204
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/50 ff. und BVerfGE 84, 59/77 ff; BVerwG vom 16.8.2011 Az. 6 B 18.11 , dort RdNr. 16).

    Auch die Beurteilung einer Prüfungsleistung als nicht ausreichend sei als prüfungsspezifische Wertung dem Beurteilungsspielraum des Prüfers zuzurechnen und somit der gerichtlichen Kontrolle entzogen (BVerfG vom 17.4.1991, a.a.O., S. 51 f.; BVerwG vom 13.5.2004 NVwZ 2004, 1375/1376 und vom 16.8.2011, a.a.O., RdNr. 16).

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Deshalb muss das Gericht in den Entscheidungsgründen für die Beteiligten und zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach seiner Meinung dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (BVerwG vom 18.10.2006 NVwZ 2007, 216/218).

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, das das Gericht Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (st. Rspr., BVerwG vom 18.10.2006, a.a.O., S. 218, zuletzt BVerwG vom 25.10.2011 Az. 3 B 17.11 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/50 ff. und BVerfGE 84, 59/77 ff; BVerwG vom 16.8.2011 Az. 6 B 18.11 , dort RdNr. 16).

    Auch die Beurteilung einer Prüfungsleistung als nicht ausreichend sei als prüfungsspezifische Wertung dem Beurteilungsspielraum des Prüfers zuzurechnen und somit der gerichtlichen Kontrolle entzogen (BVerfG vom 17.4.1991, a.a.O., S. 51 f.; BVerwG vom 13.5.2004 NVwZ 2004, 1375/1376 und vom 16.8.2011, a.a.O., RdNr. 16).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/50 ff. und BVerfGE 84, 59/77 ff; BVerwG vom 16.8.2011 Az. 6 B 18.11 , dort RdNr. 16).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Diese Erläuterung ist insbesondere nicht als unsachlich im Sinne der Rechtsprechung (BVerwG vom 20.9.1984 BVerwGE 70, 143/151 f. und vom 4.5.1999 NVwZ 2000, 915/921) anzusehen.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, setzt voraus, dass die Bewertung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 DVBl 1994, 1356).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Auch die Beurteilung einer Prüfungsleistung als nicht ausreichend sei als prüfungsspezifische Wertung dem Beurteilungsspielraum des Prüfers zuzurechnen und somit der gerichtlichen Kontrolle entzogen (BVerfG vom 17.4.1991, a.a.O., S. 51 f.; BVerwG vom 13.5.2004 NVwZ 2004, 1375/1376 und vom 16.8.2011, a.a.O., RdNr. 16).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, das das Gericht Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (st. Rspr., BVerwG vom 18.10.2006, a.a.O., S. 218, zuletzt BVerwG vom 25.10.2011 Az. 3 B 17.11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.04.2009 - 7 ZB 09.223

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussicht; Begründung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320
    Ein Bewertungsunterschied stellt kein Indiz für eine zu beanstandende Bewertung oder Bewertungsbegründung dar, sondern ist Ausdruck des jedem Prüfer zustehenden fachlichen Bewertungsspielraums (BayVGH vom 14.4.2009 Az. 7 ZB 09.223 , dort RdNr. 8; vgl. auch Niehues/Fischer, a.a.O., RdNr. 607 bei Fn. 174).
  • VG Bayreuth, 29.02.2016 - B 3 K 15.133

    Bewertung von Prüfungsarbeiten in der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Ein Bewertungsunterschied stellt kein Indiz für eine zu beanstandende Bewertung oder Bewertungsbegründung dar, sondern ist Ausdruck des jedem Prüfer zustehenden fachlichen Bewertungsspielraums (zum Vorangehenden: BayVGH, B. v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 14 f.).

    In seinem Beschluss vom 21.11.2011 (- 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 15) stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich klar, dass ein Bewertungsunterschied kein Indiz für eine zu beanstandende Bewertung oder Bewertungsbegründung darstellt, sondern Ausdruck des dem jedem Prüfer zustehenden fachlichen Bewertungsspielraums ist.

  • VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 14.881

    Prüfungsrecht; Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in; Nichtbestehen;

    Unabhängig davon werden die Arbeiten der schriftlichen Prüfung der gegenständlichen Meisterprüfung zur Wahrung des Grundsatzes der Chancengleichheit anonym nach Platzziffern korrigiert, d.h. es war für die Zweitkorrektorin bei Abgabe ihrer Bewertung gar nicht ersichtlich, dass die betreffende Arbeit von der Klägerin gefertigt worden ist (vgl. hierzu allg. BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 14).

    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Zweitkorrektorin die Prüfungsleistung der Klägerin nicht mit innerer Distanz und frei von Emotionen bzw. frei von sachfremden Erwägungen zur Kenntnis genommen hätte (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 16.01.2018 - 7 ZB 17.1464

    Hochschulprüfung - Kein Rücktritt aus Krankheitsgründen nach Bekanntwerden des

    Prüfungsbewertungen sind wegen des den Prüfern zustehenden Bewertungsspielraums gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (stRSpr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - BayVBl 2012, 214 Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Dies gilt infolge des Grundsatzes der Chancengleichheit auch für den vorliegenden Fall der letzten Wiederholungsmöglichkeit (Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. November 2011 - 7 ZB 11.1320 -, juris, Rn. 14).
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 K 180.17
    Dies gilt infolge des Grundsatzes der Chancengleichheit auch für den vorliegenden Fall der letzten Wiederholungsmöglichkeit (Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. November 2011 - 7 ZB 11.1320 -, juris, Rn. 14).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 7 ZB 20.42

    Zur Rückforderung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung

    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 18.).
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 12 K 15.17

    Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen

    Dies gilt infolge des Grundsatzes der Chancengleichheit auch für den vorliegenden Fall der letzten Wiederholungsmöglichkeit (Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. November 2011 - 7 ZB 11.1320 -, juris, Rn. 14).
  • VGH Bayern, 16.03.2012 - 7 CE 12.295

    Vorläufiger Rechtsschutz im Prüfungsverfahren; staatliche Prüfung

    Vielmehr sind sie Ausdruck des jedem Prüfer zustehenden fachlichen Bewertungsspielraums (BayVGH vom 21.11.2011 Az. 7 ZB 11.1320 RdNr. 14 f.).
  • VG Stuttgart, 18.12.2014 - 12 K 1057/14

    Zur Bewertung eines Prüfungsteils im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für die

    Das Gericht kann insoweit nur überprüfen, ob die Prüfer das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten haben, von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen sind, anzuwendendes Recht verkannt oder allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe missachtet haben oder sich von sachfremden Erwägungen oder Willkür haben leiten lassen (vgl. Urt. der erkennenden Kammer vom 14.09.2011 - 12 K 232/11 - BayVGH, Beschl. vom 21.11.2011, BayVBl. 2012, 214; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 03.07.2012 - 9 S 2189/11 - und Urt. vom 11.04.1989 - 9 S 247/88 -).
  • VGH Bayern, 31.07.2012 - 7 ZB 12.362

    Diplomstudiengang Elementare Musikpädagogik; Leistungsnachweis; Mitteilung des

    Auch in diesen Fällen kann das Gericht die Bewertung des Prüfers nicht durch eine eigene Bewertung ersetzen oder die Prüfungsbehörde zu einer nochmaligen Bewertung verpflichten, wenn der Prüfer den Bewertungsspielraum nicht überschritten hat (BayVGH vom 21.11.2011 BayVBl 2012 S. 214/215).
  • VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692

    Ohne Prüfungsfehler keine Wiederholung der Fahrlehrerprüfung

  • VG München, 04.03.2021 - M 27 K 18.867

    Nichtbestehen einer mündlichen Strahlenschutz-Fachkundeprüfung

  • VG Stuttgart, 26.07.2012 - 12 K 2934/11

    Nichtbestehen der Prüfung zum Notarzt

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